Bedingungen für die Vermietung von Fahrrädern
13. Bedingungen für die Vermietung von Fahrrädern
13.0. Belastung des Fahrrads
Alle unsere Räder dürfen mit maximal 120kg beladen/belastet werden. Bei höherer Belastung trägt der Mieter das Risiko für daraus resultierende Unfälle und Schäden.
13.1. Vertragspartner, Dauer, Storno
13.1.1. Vertragspartner und grundsätzliche Pflichten
Die Marke Philipps Bike Team wird von zwei Firmen betrieben. Die deutsche Radsport & Reise GmbH ist bei der Radvermietung Vermittler und die spanische Mallorca Radsport & Reise SLU Vermieter. Der Vermieter (MRUR) ist verpflichtet, dem Mieter ein Fahrrad für die Dauer des Vertrags in gebrauchstauglichem und verkehrssicherem Zustand zur Verfügung zu stellen. Der Mieter ist verpflichtet, bei Abschluss des Vertrages im Voraus den Gesamtmietpreis gemäß der dann gültigen Preisliste zu entrichten.
13.1.2. Mindestalter
Eine Radvermietung erfolgt ausschließlich an Volljährige / geschäftsfähige Personen. Der Vermieter schließt nicht aus, dass die Fahrräder von minderjährigen gefahren werden können. Die Verantwortung für die Übergabe des Rads an Minderjährige / nicht Geschäftsfähige obliegt dann dem jeweiligen Mieter des Fahrrades.
13.1.3. Vertragsdauer und Verzugshaftung
Das Mietverhältnis über das Fahrrad ist auf bestimmte Zeit geschlossen. Kommt es zu einem Verzug der Rückgabe – auch wenn unverschuldet -, verlängert sich der Mietvertrag nicht, der Vermieterkann aber eine Nutzungsentschädigung mindestens in Höhe der zuvor vereinbarten Miete verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen, wenn der Mieter die verspätete Rückgabe zu vertreten hat.
13.1.4. Frühzeitige Rückgabe
Gibt ein Mieter das Fahrrad vor dem vertraglich vereinbarten Ende der Mietdauer ab, so hat er grundsätzliche keinen Anspruch auf Rückerstattung. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
13.1.5 Stornobedingungen
Bei Annullierung der Buchung oder Nicht-Abholen des Mietrads erhebt der Vermieter Stornokosten als Entschädigung für Aufwendungen / Ausfälle in Abhängigkeit vom jeweiligen Mietpreis. Dies, soweit der Rücktritt nicht vom Vermieter zu vertreten ist. Die Stornokosten für Pauschalreisen regelt Paragraph 6. Die Stornokosten für reine Mietrad-Buchungen sind:
Bis 100 Tage vor Reiseantritt einmalige Gebühr EUR 15,00 pro Rad
Ab 99-45 Tage vor Reiseantritt 25%
Ab 44-22 Tage vor Reiseantritt 40%
Ab 21-15 Tage vor Reiseantritt 60%
Ab 14-8 Tage vor Reiseantritt 80%
Ab 7 Tage vor Reiseantritt 90%
Am Reisetag oder bei Nicht-Abholung 100%
13.2. Zustand, Gebrauch, Rückgabe Schadensfall
13.2.1. Zustand und Nutzung
Der Vermieter stellt dem Mieter das Fahrrad in fachgerechtem, gebrauchstauglichem und verkehrssicherem Zustand sowie gereinigt zur Verfügung. Der Mieter bestätigt, dass er in die Funktionsweise des Fahrrads eingewiesen wurde und sich mit den technischen Vorrichtungen vertraut gemacht hat. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrrad schonend und fachgerecht zu gebrauchen sowie die Straßenverkehrsregeln zu beachten. Umbauten und sonstige Eingriffe am Fahrrad sind dem Mieter untersagt. Ausnahmen (z.B. für Triathleten) kann der Mieter nach Absprache aber auf eigene Gefahr vornehmen. Das Fahrrad darf weder unter Drogen- noch Alkoholeinfluss genutzt werden.
13.2.2. Schadensanzeige
Schäden müssen spätestens nach Gebrauch – egal ob verschuldet oder unverschuldet – vom Mieter angezeigt werden. Der Schadenshergang muss dabei mit Details beschrieben werden. Führt ein Schaden dazu, dass das Fahrrad nicht mehr gebrauchstauglich ist, stellt der Vermieter dem Mieter ein gleichwertiges Fahrrad als Ersatz zur Verfügung. Eine Haftung gemäß Ziffer 13.3 bleibt unberührt.
13.2.3. Umtausch
Bei Umtausch des Fahrrads kann eine Gebühr bis zu 10 € zu fällig werden, sofern der Umtausch nicht durch einen vom Vermieter zu vertretenden Mangel notwendig wird. Bei Wechsel in eine höhere Preiskategorie ist der Differenzbetrag zu entrichten. Wird in eine niedrigere Kategorie gewechselt, so besteht kein Anspruch auf Erstattung des Differenzbetrags.
13.2.4. Polizei bei Diebstahl und Unfall
Im Falle eines Diebstahls oder Verkehrsunfalls muss der Mieter umgehend die Polizei verständigen oder hinzuziehen und die Vermieterin ist zu unterrichten. Bei Unterlassung haftet der Mieter gegenüber der Vermieterin für Schäden, die aus Folge der Unterlassung entstehen.
13.2.5. Rückgabe
Das Fahrrad muss grundsätzlich in dem Zustand zurückgegeben werden, wie es vom Mieter übernommen wurde. Ausgenommen hiervon sind übliche Verunreinigungen. Das Fahrrad ist grundsätzlich dort zurückzugeben, wo es abgeholt wurde. Abweichungen sind nur nach Absprache möglich und können mit Gebühren bis 15,- € belegt werden. Die Endreinigung ist im Mietpreis inbegriffen. Die Rückgabe des Fahrrades erfolgt am letzten Miettag bis spätestens 18 Uhr innerhalb der Öffnungszeiten der entgegennehmenden Station (Öffnungszeiten Aushang in der Station oder www.radsport-mallorca.de ).
13.3. Schäden und Verlust
13.3.1. Allgemeine Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für alle Personen- und Sachschäden, auch für Unfall- und Haftpflichtschäden sowie für fahrlässiges, grob fahrlässiges und vorsätzliches Handeln. Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter für während der Mietzeit entstandene Beschädigungen, den Verlust und / oder Verletzungen sonstiger vertraglicher Pflichten. Kommt es infolge eines Schadens am Fahrrad, den der Mieter zu vertreten hat, zu konkreten Mietausfällen durch eine längere Reparatur, haftet der Mieter für jeden Reparaturtag (Richtpreis Verlängerungstag).
Bei Totalschaden ist der Mieter zur Erstattung des Wiederbeschaffungswertes verpflichtet. Die geleistete Miete wird abgezogen. Bei vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Beschädigung haftet der Mieter vollumfänglich für alle Kosten. Ansprüche für weitergehende Schäden wie Mietausfall bleiben davon unberührt.
Fahrraddiebstahl aus den Räumen des Vermieters ist gedeckt, sofern das Fahrrad korrekt und am zugewiesenen Platz angekettet war.
13.3.2. Haftung bei Diebstahl
Der Mieter haftet dem Vermieter auch für Diebstahl oder bei einem anderweitigen Verlust des Fahrrads. Im Falle des Diebstahls und Verlusts haftet der Mieter bis zu der Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Die vom Mieter geleistete Miete abgezogen. Wenn der Mieter den Schaden vorsätzlich oder grobfahrlässig herbeiführt, gibt es keine Haftungsgrenze.
13.3.3. Haftung Vermieter
Die vertragliche Haftung vom Vermieter für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit der Vermieter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Die deliktische Haftung vom Vermieter für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die Haftungshöchststumme gilt jeweils je Reisenden und Reise.
13.3.4. Haftungsausschluss des Mieters («Versicherung»)
Ansprüche des Vermieters bei Unfallschäden können gegen ein zusätzliches Entgelt vom Mieter ausgeschlossen werden. Das Entgelt richtet sich nach dem Fahrradtyp. Preise unter www.radsport-mallorca.de bzw. Aushang in der Station. Ansprüche für Unfallschäden sind nur ausgeschlossen, wenn sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Mieters beruhen.
13.3.5. Zusatzausrüstung
Alle Fahrräder sind mit Minipumpe, Ersatzschlauch, Schlauchtasche und 2 Reifenhebern ausgerüstet. Alle E-Bikes sind mit Fahrassistent, Schlüssel, Akku und Ladegerät ausgestattet. Fehlende Teile müssen vom Mieter bei der Radrückgabe bezahlt werden.
13.3.6. Sicherheiten
Mieter legen bei der Radausgabe dem Vermieter ein gültiges Ausweisdokument vor (Reisepass, Personalausweis, ID).
13.3.7. Fahren im Gelände
Alle Räder, die durch den Vermieter vermietet werden, dürfen unabhängig von ihrer Bauart nicht im Gelände (off-road) gefahren werden.